Aktuelles

 

Besuch des Schülerrats

Der Schulelternsprecher Maik Stockhammer besucht die Sitzung des Schülerrats am Donnerstag, 20.04.2023.

Vielen Dank an Frau Kötting und den Mitgliedern des Schülerrats für den Einblick in gelebte Demokratie!

Schulelternbeiratssitzungen für 2022/2023

1. Konstituierende Sitzung am 08.11.2022 (Online Sitzung)

2. Sitzung am Dienstag, 31.01.2023 – Themenschwerpunkte / Ideen / Zirkuswoche 11.03. bis 19.03.2023

3. Sitzung am Dienstag, 21.03.2023 (Aussenstelle Herkersdorf) – Besuch vom Verbandsbürgermeister Herrn Hundhausen und Frau Thiel (Ansprechpartnerin der Verwaltung)

4. Sitzung am Dienstag, 09.05.2023 (Hauptstandort Michaelschule Grundschule Kirchen)

Die nächste Sitzung findet im Herbst 2023 statt. (Details folgen)

Über den Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat wird z.Zt. gebildet von zehn aus den Reihen der Elternschaft der Schule gewählten Mitgliedern und deren Vertretern, die für die Dauer von zwei Jahren im Amt sind (der jetzige Schulelternbeirat wurde zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 gewählt).

An unserer Schule werden zu den Sitzungen des Beirates je nach zu diskutierenden Themen auch die Klassenelternvertreter eingeladen, um Entscheidungen in einem möglichst großen Kreis zu treffen bzw. die Informationen schnell und weit zu verbreiten. An den Sitzungen nehmen zumeist auch Vertreter der Schulleitung teil. Die Schulleitung informiert über die aktuellen Vorgänge an der Schule, die die Elternmitwirkung betreffen.

Über Inhalt und Ergebnisse der Sitzungen werden Protokolle erstellt, die allen eingeladenen Sitzungsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie aktuelle Informationen benötigen oder über Schwierigkeiten des Schulalltages berichten möchten, wenden Sie sich gerne an die Elternvertreter Ihrer Klasse. Ist eine Klärung innerhalb der Klasse nicht möglich, können die Themen im Schulelternbeirat beraten werden. Mit klassenübergreifende Themen können Sie sich jederzeit an den Schulelternbeirat wenden.

Auszug aus dem Schulgesetz §40:

Der Schulelternbeirat (SEB) hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Der SEB ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen. Es bedarf der Zustimmung des SEB bei Maßnahmen, die den Unterricht betreffen.

Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des Schulelternbeirates und der Elternmitwirkung im Allgemeinen erhalten Sie unter:

http://bildung-rp.de