Schule für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
In Rheinland-Pfalz sollen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen die gleichen Schulen besuchen können wie ihre nichtbehinderten Mitschülerinnen und Mitschüler. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich zwischen den Lernorten (Schwerpunktschule und Förderschule) entscheiden. Beiden Lernorten ist gemein, dass die individuelle Lernausgangslage jeder Schülerin und jedes Schülers berücksichtigt wird.